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BauhauptgewerbeZum Bauhauptgewerbe gehören wirtschaftliche Einheiten, deren Tätigkeit darin besteht, Hochbauten zu errichten (einschließlich Fertigteilbauten), Tiefbauarbeiten auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige 2008 wird das Bauhauptgewerbe aus den folgenden Zweigen gebildet: 41.2 Bau von Gebäuden 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken 42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau 42.9 sonstiger Tiefbau 43.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
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