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Baumaßnahmen
1. Allgemein: Baumaßnahmen sind alle baulichen Vorgänge, die genehmigungsbedürftig sind. 2. An bestehenden Gebäuden: Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. In diesen Fällen wird zum Zeitpunkt der Baugenehmigung nicht nur der Zustand des Gebäudes nach Durchführung der Baumaßnahme (neuer Zustand), sondern auch der vorherige Zustand erfasst.
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