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Verbrauchsabhängiges Entgelt (Verbrauchspreis)Im verbrauchsabhängigen Entgelt müssen alle Teilentgelte für Letztverbraucher, wie z.B. Wasserentnahmeentgelt, Investitionsbeitrag und sonstige verbrauchsabhängige Entgelte enthalten sein. Einmalige Zahlungen, wie z.B. Anschlussgebühren, sind nicht einzubeziehen. |
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