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Mit der Haushaltsstichprobe sollen die durch Unter- und Übererfassungen im Melderegister verursachten Fehler statistisch korrigiert werden. Sie dient somit der Qualitätssicherung des Zensus. Des Weiteren dient sie der Gewinnung von Informationen, die in Deutschland nicht in Registern enthalten sind, wie zum Beispiel den Merkmalen Bildung, Migrationshintergrund und Glaubensbekenntnis.
Befragt werden bei der Haushaltsstichprobe in Sachsen-Anhalt rund 240.000 Personen. Es ist zu erwarten, dass bundesweit bis zu 3,5 Millionen Haushalte befragt werden.
Wie bei der Gebäude- und Wohnungszählung ist auch für die Befragten der Haushaltsstichprobe eine Auskunftspflicht vorgesehen gemäß §18 Absatz 3 des Zensusgesetzes (ZensG 2011). Die Erhebung erfolgt grundsätzlich durch einen Interviewer (Erhebungsbeauftragten). In Sachsen-Anhalt werden dafür maximal 2400 Interviewer im Einsatz sein. Bundesweit geht man derzeit von rund 80 000 Erhebungsbeauftragten aus. Ab dem Stichtag 9. Mai 2011 werden die Erhebungsbeauftragten an den im Stichprobenverfahren ermittelten Adressen die dort wohnenden Haushalte befragen.
Grundsätzlich wird die Haushaltsstichprobe in Form eines Interviews durch einen Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Wenn ein Haushalt keine Befragung durch einen Interviewer wünscht, kann er die Fragen auch durch Ausfüllen und Rücksenden der Erhebungsunterlagen an die zuständige Erhebungsstelle oder online beantworten.
Sie Haben Fragen zur Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus2011?
Wenn Sie Fragen zur Haushaltebefragung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Erhebungsstelle oder telefonisch unter der 0345 2318-370
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