Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
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Die Wiederholungsbefragung im Rahmen des Zensus2011

Im Rahmen des Zensus 2011 wird, bei 5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung,  eine Wiederholungsbefragung durchgeführt, dafür werden in Sachsen-Anhalt ca. 11.500 Bürgerinnen und Bürger, die schon für die Haushaltsstichprobe auskunftspflichtig waren, mit einem auf neun Fragen verkürzten Fragebogen  nochmals interviewt. Die Wiederholungsbefragung der Haushaltsstichprobe findet in den Gemeinden und Städten mit mindestens 10.000 Einwohnern statt.

Das Ziel der Wiederholungsbefragung liegt in der qualitativen Absicherung der Stichprobenergebnisse aus der Haushaltebefragung im Hinblick auf die amtliche Einwohnerzahl. Erreicht wird dies durch eine nochmalige Befragung von Personen der Haushaltsstichprobe.

Die Wiederholungsbefragung dient somit nicht nur der Messung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe, sondern auch als Grundlage für die weitere Verbesserung der Methoden sowie der Qualität der Ergebnisse eines nachfolgenden Zensus.

Im Gegensatz zur Haushaltsstichprobe, die von den kommunalen Erhebungsstellen aus geleitet wurden, ist für die Durchführung der Wiederholungsbefragung das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt verantwortlich. Es beauftragt die Interviewerinnen und Interviewer sich mit den Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung zu setzen und mit ihnen die Befragung durchzuführen.

Die Rechtsgrundlage für die Wiederholungsbefragung finden Sie im Zensusgesetz 2011 unter § 17.