Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Auf einen Blick Daten und Fakten Shop Veröffentlichungen Datenerhebungen Wir über uns Links  
 





Seite drucken

Kopf_Sonderbereiche_neu

Die Befragung in Sonderbereichen

Ein Sonderbereich liegt immer dann vor, wenn bei einer Anschrift besondere Wohnsituationen anzutreffen sind. Innerhalb dieser Bereiche können aus methodischen oder gesetzlichen Gründen Erhebungen nicht mit dem Zensus-Standardverfahren durchgeführt werden. Im Zensusgesetz wird zwischen sensiblen und nicht-sensiblen Sonderbereichen unterschieden.

 

Um einen sensiblen Bereich handelt es sich immer dann, wenn für die Bewohner die Zugehörigkeit zur Einrichtung die Gefahr einer sozialen Benachteiligung darstellt oder Bewohner nicht auskunftsfähig sind, wie z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Behindertenwohnheime, Erziehungsheime. Zu den nicht-sensiblen Sonderbereichen gehören Studentenwohnheime, Schwesternwohnheime, Internate, Klöster etc.

In sensiblen Sonderbereichen wird die Einrichtungsleitung zur Auskunft aufgefordert. Die Bewohner werden im Vorfeld über die Befragung informiert. In nicht-sensiblen Sonderbereichen werden alle zur Auskunft aufgeforderten Bürger persönlich von Erhebungsbeauftragten (Interviewern) befragt. Es ist aber auch möglich, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an die Erhebungsstelle zu senden oder die Angaben online zu melden.

Die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen dient hauptsächlich der Feststellung der amtlichen Einwohner­zahl. Auf Basis von Testuntersuchungen im Jahr 2001 wurde festgestellt, dass Sonderbereiche, wie Studentenwohnheime, eine außergewöhnlich hohe Registerfehlerrate aufweisen. Damit durch Sonderbereiche keine Verzerrung im Zensusergebnis verursacht wird, müssen Anschriften mit Sonderbereichen vollständig erhoben werden.

Im Vergleich mit den Melderegisterdaten ist es möglich zu erkennen, ob an der Anschrift Personen wohnen, die (noch) nicht gemeldet sind (Untererfassungen) oder ob Personen an der Anschrift gemeldet sind, dort aber nicht mehr wohnen (Übererfassungen).

Diese Angaben werden im statistischen Meldedatenbestand des Zensus dann korrigiert. Eine Korrektur in den Melde­registerdaten sowie die Weitergabe der Korrekturen an die Verwaltungen finden nicht statt. Dies würde dem Statistikge­heimnis widersprechen.

Haben Sie Fragen zur Befragung an Sonderbereichen im Rahmen des Zensus2011?

Wenn Sie Fragen zur Befragung an Sonderbereichen (z.B. Wohn-, Pflege- oder Altenheimen) haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Erhebungsstelle oder telefonisch unter: 0345- 2318-380