Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
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GWZ

Gebäude- und Wohnungszählung

Mit dem Zensus 2011 werden nicht nur Daten zur Bevölkerung erhoben, sondern auch zur Wohnsituation der Menschen. Da in Deutschland keine flächendeckenden Verwaltungsregister existieren, aus denen der Gebäude- und Wohnungsbestand festgestellt werden kann, sollen diese Daten durch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ermittelt werden.

Deshalb wird im Jahr 2011 zeitgleich mit der Zählung der Bevölkerung eine postalische GWZ durchgeführt. Die Gebäude- und Wohnungsgrunddaten werden, anders als bei den bisherigen Volkszählungen, nur bei Eigentümern und Verwaltern der Gebäude und Wohnungen erfragt.

In Vorbereitung der GWZ wurden die Gebäude- und Wohnungseigentümer im Rahmen des Aufbaus eines Anschriften- und Gebäuderegisters ermittelt.

Die Statistischen Landesämter haben in der ersten Novemberhälfte die bis dahin ermittelten Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen einer Vorbefragung angeschrieben.
Das Schreiben enthielt neben Informationen zur Erhebung einen Rückmeldebogen, auf dem zum Beispiel falsche Anschriften korrigiert werden konnten. Das erleichterte den Statistischen Ämtern anschließend die Organisation der Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt verschickt ab dem 6. Mai 2011 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum in Sachsen-Anhalt die Fragebögen für die Gebäude- und Wohnungszählung als Bestandteil des Zensus 2011.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer können die Antworten entweder per Papierfragebogen oder online an das Statistische Landesamt senden.

Haben Sie Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung?

Viele Antworten auf Fragen genereller Art sind unter: http://www.zensus2011.de/faq.html zu finden.

Pünktlich zum Zensusstichtag 9. Mai 2011 hat das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt auch eine Service-Hotline geschaltet: Sie erreichen uns unter 0800 589 2145. Mo-Fr von 08.00 – 16.00 Uhr.