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Ausgehend vom Montrealer Protokoll der Vereinten Nationen im Jahr 1987 begannen internationale Maßnahmen zum
Schutz der Ozonschicht. Im Ergebnis von Folgekonferenzen wurde u. a. auch die Beendigung der Herstellung und
Verwendung von FCKW und Halonen beschlossen.
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes verwendeten 57 sachsen-anhaltinische Unternehmen im Jahr
2001 insgesamt 459 Tonnen ozonschichtschädigende bzw. klimawirksame Stoffe.
Seit 1996 erhöhte sich der Einsatz ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe in Sachsen-Anhalt fast um das
Neunfache. Maßgeblich für diese Entwicklung ist die Inbetriebnahme einer Anlage zur Herstellung von Schaumstoffen.
Dennoch verringerte sich das Ozonabbaupotenzial erheblich. Die berechnete ozonschichtschädigende Wirkung, die in
"Ozone Depletion Potential" (ODP) ermittelte Stoffmenge, ging durch die vermehrte Verwendung von umweltverträglichen
Ersatzstoffen um mehr als 70 Prozent auf rund eine ODP-Tonne zurück.
Das Treibhauspotenzial der verwendeten Stoffe erhöhte sich auf das Vierfache des Wertes von 1996. Die klimaschädigende
Wirkung wird im GWP-Wert (Global Warming Potential) dargestellt, der den potenziellen Beitrag des klimawirksamen Stoffes zur Erwärmung
der bodennahen Luftschichten, relativ zum Treibhauspotenzial des Stoffes CO2 (Kohlendioxid) angibt. Auch diese Entwicklung wird
von der obengenannten Anlage zur Herstellung von Schaumstoffen bestimmt.
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