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Pressemitteilungen 2011 - Mai


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PM 45 / 2011
25.05.2011

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung für den Zensus 2011 kann es zu Mehrfachanschreiben kommen

Seit dem 9. Mai läuft in Deutschland der Zensus 2011, die moderne Volkszählung. Bestandteil des Zensus 2011 ist auch die Gebäude- und Wohnungszählung.

Etliche Bürger haben in dieser Woche ein zweites Mal Post vom Statistischen Landesamt bekommen, obwohl sie nur ein Gebäude besitzen.
Wie kann das passieren?

Die Statistischen Ämter der Länder haben bereits seit 2009 zum einen die Adressen der Gebäude mit Wohnraum, zum anderen die Namen und Anschriften von allen Eigentümerinnen und Eigentümern, beziehungsweise Verwaltern von Wohngebäuden, recherchiert, damit sie diesen den Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung zusenden können. Weil es weder für Gebäude mit Wohnraum noch für Eigentümerinnen und Eigentümer ein flächendeckendes Register gibt, mussten für die Recherche unterschiedliche Quellen genutzt werden: Die Angaben zu den Eigentümerinnen und Eigentümern kamen von den Stellen, die für die Grundsteuer, für die Führung der Grundbücher und für die Führung der Liegenschaftskataster zuständig sind, sowie von den Finanzbehörden und den Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben.

Diese Quellen wurden nicht für statistische Zwecke konzipiert und waren deshalb für die Eigentümerrecherche im Rahmen des Zensus 2011 nur bedingt nutzbar. Im Ergebnis kann es deshalb bei der Zusammenführung und Weiterverarbeitung der recherchierten Daten, aus den genannten unterschiedlichen Quellen, zu falschen Adressierungen kommen. So kann es dazu kommen, dass für ein und dasselbe Gebäude beide Ehepartner als Eigentümer recherchiert wurden. In diesem Fall bekommen beide Personen einen Fragebogen. Oder es kann auch sein, dass an einen Eigentümer oder eine Eigentümerin mehrere Fragebogen für verschiedene Anschriften versendet werden. Auch diese Mehrfachanschreiben haben ihre Ursache in den zur Recherche herangezogenen Quellen: In manchen Registern werden Hausnummernbereiche (wie z. B. 8-12) wie eine einzige Anschrift behandelt. Deshalb ist nicht bekannt, zu welcher der Hausnummern die Eigentümerin oder der Eigentümer gehört.

Ebenso kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass auch einmal Mieter Fragebogen zugesendet bekommen. Auch dies hat die Ursache in der Eigentümerrecherche.
Es kommt auch vor, dass bereits verstorbene Personen einen Fragebogen erhalten. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bedauert dies sehr. Die Personenangaben der jetzt angeschriebenen Person stammen z.B. aus den Grundsteuerstellen oder von Ver- und Entsorgungsbetrieben zum Zeitpunkt April 2009 bzw. spätestens Frühjahr 2010. Oft dauert es hier sehr lange, bis Änderungen vorgenommen werden bzw. die Namensänderung wurde nie beantragt (z. B. bei der Müllabfuhr).

Die in Sachsen-Anhalt nun inzwischen abgeschlossene Gemeindegebietsreform zog eine Reihe von Ort- und Straßenumbenennungen nach sich. Auch dieser Umstand kann Ursache für das Versenden mehrer Fragebögen sein.

Um im Einzelfall eine schnelle Klärung und Beantwortung des Fragebogens herbeizuführen, bittet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt sich bei der aus dem deutschen Festnetz kostenfreien Zensus-Hotline 0800-589 2145 zu melden. Die geschulten Hotline-Mitarbeiter können dann den jeweiligen Fall schnell und unkompliziert mit dem Bürger gemeinsam lösen.

Weitere Auskünfte für Pressevertreter erteilen:

    Renate Tewes       Telefon: 0345 2318-702
    Tobias Krüger        Telefon: 0345 2318-485

    E-Mail:                      zensus-auskunft@stala.mi.sachsen-anhalt.de