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Im Jahr 2011 erfolgten laut Statistischem Landesamt in Sachsen-Anhalt 480 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. In 350 Fällen wurde das Personensorgerecht für diese Kinder und Jugendlichen ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen.
Zum Jahresende 2011 lebten 1 224 Mädchen und Jungen Sachsen-Anhalts unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter. Das waren rund 2,5 Prozent weniger als 2010.
In 252 Fällen lag hierbei eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor. Diese tritt bei Kindern von ledigen minderjährigen Müttern ein. Im Jahr 2010 lagen hier noch 306 gesetzliche Amtsvormundschaften vor.
Im Laufe des Jahres 2011 bearbeiteten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 6 919 Sorgeerklärungen. Das waren 16,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Eine Sorgeerklärung ist eine Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes die elterliche Fürsorge gemeinsam ausüben zu wollen.
In 16 Fällen wurde eine Pflegeerlaubnis an Familien übertragen, die Kinder fremder Eltern betreuen. Die Betreuung der 16 Kinder und Jugendlichen erfolgte in Vollzeitpflege.
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