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Pressemitteilungen 2012 - Juli


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PM 63 / 2012
26.07.2012

Mehr als 13 000 Menschen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Zum Stichtag 31.12.2011 erhielten in Sachsen-Anhalt  13 041 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren das 154 Personen mehr als im Vorjahr. Damit ist die Tendenz wieder leicht ansteigend. 

Bezogen auf 10 000 der Bevölkerung waren das 56 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Im regionalen Vergleich hatten dabei der Landkreis Stendal und der Altmarkkreis Salzwedel die höchsten Werte. 

Knapp 75 Prozent der Hilfebezieher (9 768 Personen) lebten in einer Einrichtung. Im Jahr zuvor waren es 9 961 Personen (77 Prozent). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. 

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt durch soziale Leistungen decken, ist erstmals wieder leicht gestiegen. Nachdem in den beiden Vorjahren die Zahl fast konstant geblieben war (2010: 1 159 Personen und 2009: 1 154 Personen), sind es zum Stichtag 31.12.2011 insgesamt 1 175 Jungen und Mädchen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. 

Ähnlich ist die Entwicklung aus geschlechtsspezifischer Sicht. Waren im Vorjahr 43 Prozent der Leistungsbezieher Frauen, sind es am Jahresende 2011 fast 44 Prozent (5 683 Personen).  

Gut ein Fünftel der Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (21 Prozent) waren Personen über 65 Jahren. Von diesen 2 713 Männern und Frauen lebten bis auf 15 Personen zwischen 65 und 69 Jahren alle in einer Einrichtung. 

Knapp zwei Drittel der Hilfebedürftigen (8 200 Personen = 63 Prozent) sind im arbeitsfähigen Alter zwischen 25 und unter 65 Jahren. 223 Personen im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren, die außerhalb von Einrichtungen lebten, hatten einen Schwerbehindertenausweis und waren voll erwerbsgemindert. 

Von den 3 048 Bedarfsgemeinschaften, die außerhalb einer Einrichtung ihren Wohnsitz hatten, führten 2 071 Männer und Frauen einen Single-Haushalt. 

Die Wirtschaftslage und die damit verbundene Steigerung der Lebenshaltungskosten hat auch zu einer Erhöhung der Bedarfe geführt. Lag der durchschnittliche Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaften 2010 noch bei 600 EUR pro Monat waren es 2011 schon 624 EUR. Die durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung betrugen 230 EUR. Nach Abzug der anrechnungsfähigen Einkommen blieb ein ausgezahlter Betrag von durchschnittlich 359 EUR je Bedarfsgemeinschaft. Obwohl sich der Bruttobedarf zum Vorjahr um 24 EUR und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung um 20 EUR je Monat erhöhten, stieg der Nettobetrag aufgrund der höheren angerechneten Einkommen nicht an. 

Das Durchschnittsalter der Empfänger lag in Sachsen-Anhalt am 31.12.2011 bei 47,8 Jahren.