Indikator K002 - Arbeitslosenquote der 15- bis unter 25-Jährigen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen [%] im Jahr 2008

Dieser Indikator ist in folgenden Varianten verfügbar:

Kartendarstellung

Definition

Die Arbeitslosenquote der Jüngeren gibt den prozentualen Anteil der Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren an allen zivilen Erwerbspersonen gleichen Alters wieder.

Zu den Erwerbspersonen zählen die sozialversicherungpflichtig oder geringfügig Beschäftigten, Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Arbeitslose.

Arbeitslose sind Arbeitssuchende, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die beschäftigungslos sind und eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich suchen. Als arbeitslos gilt, wer eine angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben kann und darf und den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht und sich dort persönlich gemeldet hat. Teilnehmer/-innen an den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind demnach nicht arbeitslos.

Qualitatives Aussagepotenzial

Die Arbeitslosenquote ist der wohl wichtigste Indikator zur Beurteilung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Sie zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an.

Die Arbeitslosigkeit Jüngerer hat Konsequenzen für die Zukunftsfähigkeit des Arbeitsmarkts, wenn junge Arbeitssuchende keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden. Die Arbeitslosigkeit der 15- bis unter 25-Jährigen beruht aber überwiegend auf den Übergangsproblemen an der ersten Schwelle, beim Übergang in das Ausbildungssystem, oder an der zweiten Schwelle, nach dem Abschluss der beruflichen Ausbildung. In diesen Übergangsphasen gibt es eine hohe Arbeitslosigkeit, die aber meist von realtiv kurzer Dauer ist.

Optionen

2008 Arbeitslosenquote der 15- bis unter 25-Jährigen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen [%] 1) Abweichung vom Bundesdurchschnitt
Deutschland 7,0 -
Berlin 14,8 +7,8
Sachsen-Anhalt 12,9 +5,9
Brandenburg 12,6 +5,6
Mecklenburg-Vorpommern 12,3 +5,3
Sachsen 12,2 +5,2
Thüringen 9,7 +2,7
Bremen 9,6 +2,6
Schleswig-Holstein 8,0 +1,0
Nordrhein-Westfalen 7,4 +0,4
Niedersachsen 7,2 +0,2
Hamburg 6,9 -0,1
Hessen 6,4 -0,6
Saarland 6,2 -0,8
Rheinland-Pfalz 5,6 -1,4
Bayern 3,6 -3,4
Baden-Württemberg 3,3 -3,7
1)

Zum Januar 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit die Systematik zur Berechnung von Arbeitslosenquoten umgestellt von Quoten, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen zu Quoten, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Daten liegen ab dem Berichtsjahr 2008 vor.

 

Gebietsstand: 01.07.2012; letzte redaktionelle Änderung: 05.02.2013

Quelle:

Bundesagentur für Arbeit, Stand: Januar 2013

Zeichenerklärung

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Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten
nichts vorhanden (genau Null)
0
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts