Indikator K017 - Pflegequote (Pflegebedürftige je 10 000 Einwohner) 1)

Dieser Indikator ist in folgenden Varianten verfügbar:

Kartendarstellung

Definition

Die so genannte Pflegequote gibt Aufschluss darüber, wie viele Personen je 10 000 Einwohner als pflegebedürftig gelten.

Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens 6 Monate nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen und denen von der Pflegekasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe zugewiesen wurde. Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung sind in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht, werden von ambulanten Pflegediensten betreut oder sind Empfänger/-innen von ausschließlichem bzw. kombiniertem Pflegegeld.

Unter Einwohnern versteht man die Anzahl der Personen, Deutsche und Ausländer, die in der jeweiligen regionalen Einheit ihre alleinige bzw. Hauptwohnung haben.

Qualitatives Aussagepotenzial

Die Pflegequote beschreibt die Entwicklung des regionalen Pflegebedarfs. Angesichts demografischer und gesellschaftlicher Wandlungsprozesse ist die pflegerische Versorgung und ihre Finanzierung vor allem in der Zukunft eine große Herausforderung.

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Deutschland
Bundesland
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011
Deutschland 245,4 247,4 251,7 258,2 273,3 285,8 305,6
Sachsen-Anhalt 251,5 269,5 289,5 306,2 334,7 342,4 380,5
Schleswig-Holstein 273,6 274,8 263,1 273,6 278,7 280,7 282,7
Hamburg 246,4 237,8 242,0 237,5 243,6 259,3 262,4
Niedersachsen 264,9 267,8 273,2 285,1 303,8 323,0 341,7
Bremen 258,5 283,6 285,7 306,1 312,0 322,5 335,4
Nordrhein-Westfalen 258,8 254,5 254,1 253,9 269,4 284,9 307,0
Hessen 240,3 244,8 254,5 268,0 289,6 308,3 327,7
Rheinland-Pfalz 229,1 234,8 233,5 241,2 253,2 263,7 281,9
Baden-Württemberg 201,3 198,8 209,7 209,9 220,5 229,0 258,0
Bayern 242,1 242,6 239,7 242,8 251,0 254,6 261,5
Saarland 253,8 253,9 270,6 270,5 283,6 297,1 323,6
Berlin 238,8 250,1 264,7 283,1 280,6 294,4 308,2
Brandenburg 247,3 261,6 269,0 291,5 335,7 341,6 384,6
Mecklenburg-Vorpommern 254,5 270,9 281,8 299,7 339,0 372,1 413,3
Sachsen 264,9 271,2 274,0 280,6 301,1 316,0 336,0
Thüringen 246,0 253,0 268,0 287,1 315,4 342,1 370,6
1)

Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist ab dem Jahr 2009 ist nur noch eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar, da bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen die teilstationär Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert werden. Diese erhalten in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und sind somit bereits in der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen berücksichtigt.

Gebietsstand: 01.07.2012; letzte redaktionelle Änderung: 03.04.2013

Quellen:

Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Regionaldatenbank Deutschland, Stand: September 2011

Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2011

Statistisches Bundesamt: GENESIS-Online, Stand: September 2012

Zeichenerklärung

.
Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten
nichts vorhanden (genau Null)
0
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts