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Pflege

Die Pflegestatistik wird im zweijährlichen Rhythmus zum Stichtag 15.12. erhoben und wurde erstmals 1999 durchgeführt.

Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch das Statistische Landesamt direkt befragt werden, erhebt das Statistische Bundesamt die Angaben zu den Pflegegeldempfängern von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, bereitet diese Daten auf und stellt sie den Statistischen Landesämtern zur Verfügung. Stichtag der Erhebung für die Pflegegeldempfänger ist jeweils der 31.12.

Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI) maßgebend.

Pressemitteilungen

Zahl der Woche: 40 296

40 296 Personen in Sachsen-Anhalt waren zum Jahresende 2021 in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) und 12 936 Personen im Pflegedienst von Krankenhäusern beschäftigt, wie das Statistische Landesamt anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai mitteilt.

Pflege ist weiblich: Ende 2021 waren in den 658 ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 15 176 Personen beschäftigt, darunter 13 401 Frauen (88,3 %). In den 728 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) arbeiteten 25 120 Personen, darunter 20 995 Frauen (83,6 %). Dazu kamen in den Pflegebereichen der Krankenhäuser insgesamt 12 936 Beschäftigte, darunter 11 140 Frauen (86,1 %).

75 909 Pflegebedürftige (42 480 weiblich) empfingen Pflegegeld und wurden ausschließlich von Angehörigen betreut. Diese Personen wurden zum Stichtag nicht zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst betreut und befanden sich nicht in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Unter den pflegebedürftigen Frauen hatten Leistungsempfängerinnen, die ausschließlich Pflegegeld erhielten, einen Anteil von 41,1 %. Bei den Männern lag dieser Prozentsatz bei 53,0 %.

Weitere Informationen zum Thema Gesundheitswesen und Pflege finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 08.05.2024

Aktuelle Berichte

  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021

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Aktuelle Tabelle

Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2021 nach Pflegegraden und Leistungsarten

Pflegegrade Pflegebedürftige
insgesamt
Pflegebedürftige
ambulante
Pflege1
Pflegebedürftige
stationäre Pflege
zusammen
Pflegebedürftige
stationäre Pflege
voll-
stationäre
Dauerpflege
Pflegebedürftige
stationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige
Pflegegeld2

Pflegebedürftige
mit Pflegegrad 1

und ausschließlich
landes-rechtlichen
bzw. ohne Leistungen3

Pflegebedürftige
mit Pflegegrad 1
und teilstationärer

Pflege

Pflegebedürftige
nachrichtlich:
teilstationäre Pflege
(Pflegegrade 2-5 und

ohne Zuordnung)4
Tagespflege

Pflegebedürftige
nachrichtlich:
teilstationäre Pflege
(Pflegegrade 2-5 und

ohne Zuordnung)4
Nachtpflege

Pflegegrad 1  25 553  4 745   39   26 13 -  20 661   108 - -
Pflegegrad 2  70 562  19 370  4 181  3 907   274  47 011 - -  2 283 -
Pflegegrad 3  43 841  12 162  10 361  10 103   258  21 318 - -  2 820 -
Pflegegrad 4  18 466  4 309  8 440  8 363   77  5 717 - -  1 279 -
Pflegegrad 5  7 676  1 480  4 333  4 308   25  1 863 - -   269 -
bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet   250 -   250   82   168 - - -   26 -
                     
Insgesamt  166 348  42 066  27 604  26 789   815  75 909  20 661   108  6 677 -

1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.

2 Ohne Empfänger/ -innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese  werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.

3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur  Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.

4 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).

 

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